„Sie stehen nicht allein“ Fürsprache und Beistand den Schuldigen wie Unschuldigen
- Tätigkeit im Ermittlungsverfahren
- Haftprüfung
- Nebenklage
- Verteidigung im Strafverfahren bis zur Einstellung oder Freispruch
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Opferschutz
Jeder Täter verdient eine bestmögliche Verteidigung; hier empfiehlt sich die frühzeitige Einschaltung des Anwaltes;
Für jedes Opfer einer Straftat wird die größtmögliche Wiedergutmachung durchgesetzt
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