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„Sie stehen nicht allein“ Fürsprache und Beistand den Schuldigen wie Unschuldigen

  • Tätigkeit im Ermittlungsverfahren
  • Haftprüfung
  • Nebenklage
  • Verteidigung im Strafverfahren bis zur Einstellung oder Freispruch
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Opferschutz

Jeder Täter verdient eine bestmögliche Verteidigung; hier empfiehlt sich die frühzeitige Einschaltung des Anwaltes;

Für jedes Opfer einer Straftat wird die größtmögliche Wiedergutmachung durchgesetzt

 

Anwaltskanzlei Richter      72488 Sigmaringen Schwabstr. 8      Tel.: 07571 / 50904      E-Mail: sekretariat@anwaltskanzlei-richter.de

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